IFP Investment Management SA ist seit seiner Gründung im Jahr 2007 davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Bestandteil unseres Lebens werden wird und hat seit der Auflegung des ersten Teilfonds seines IFP Luxembourg Fund im Jahre 2009 Nachhaltigkeit in seinen Anlageprozess eingeführt.
Die hier gemachten Angaben dienen der "Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten"
(Verordnung (EU) 2019/2088, Artikel 10 SFDR):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DEUnsere Produkte zielen darauf ab, Anlagen mit nachhaltigem Anlageziel zu tätigen, die zu positiven sozialen und ökologischen Ergebnissen (in Übereinstimmung mit deren Anlagezielen und deren Anlagepolitik) beitragen.
Um die von der neuen Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Finanzsektor (SFDR) geforderte Klarstellung und Transparenz zu verbessern, wurden zur Formalisierung unsere Richtlinien zu wesentlichen negativen Auswirkungen und Ausschluss (Principal Adverse impact and exclusion Policy) in unseren Prospekt aufgenommen, um
Artikel 9 SFDR zu erfüllen, da nachhaltige Anlagen das globale Ziel für unsere
3 Teilfonds sind:
- IFP Global Environment Fund
- IFP Global Age Fund
- IFP Global Emerging Markets Bonds Fund
Diese Richtlinien und alle Änderungen in unserem Prospekt werden nachstehend veröffentlicht.